„Lassen wir das fossile Zeitalter hinter uns“

Ab 01. Jänner 2022 unter­stützt die Stadt­ge­meinde Hermagor-Pres­segger See Gemein­de­bürger beim Umstieg von Öl auf rege­ne­ra­tive, klima­freund­liche Heiz­sys­teme mit einer Gemein­de­för­de­rung von 1.000 Euro. Für den Erhalt der Förde­rung ist ein Antrags­for­mular auszu­füllen und im Büro des Umwelt­ser­vice abzu­geben. Voraus­set­zung ist der ordent­liche Wohn­sitz in der Stadt­ge­meinde Hermagor-Pres­segger See. Die Inan­spruch­nahme etwaiger sons­tiger Förde­rungen von Bund oder Land Kärnten stellt kein Hindernis dar. Weitere Infor­ma­tionen und Antrags­for­mu­lare zur Gemein­de­för­de­rung erhalten Sie im Umwelt­ser­vice Büro in 9620 Kühweg­boden 13, Tel. 04282/​2333-240, e-mail: umwelt­ser­vice@hermagor.at

„Raus aus Öl und Gas“ – Welche Förderungen kann ich zusätzlich zur Gemeindeförderung beantragen?

Bis zu 7.500€ Bundes­för­de­rung sichern!

Die in den Vorjahren stark nach­ge­fragte Bundes­för­de­rung „raus aus Öl und Gas“ wird auch 2021 und 2022 fort­ge­setzt. Die Förde­rungs­ak­tion soll Betrieben und Privaten den Umstieg von einer fossil betrie­benen Raum­hei­zung auf ein nach­hal­tiges Heizungs­system erleich­tern. Damit setzt das Bundes­mi­nis­te­rium für Klima­schutz, Umwelt, Energie, Mobi­lität, Inno­va­tion und Tech­no­logie (BMK) einen weiteren, wesent­li­chen Schritt zur Klima­neu­tra­lität 2040. Für die Förde­rungs­ak­tion „raus aus Öl und Gas“ stehen für Private und Betriebe insge­samt 400 Millionen Euro für den Kessel­tausch und die Förder­ak­tion „raus aus Öl“ zur Verfü­gung. Die Online-Antrag­stel­lung ist solange möglich, wie Budget vorhanden ist.

www.umwelt­fo­er­de­rung.at 

Wohnbauförderung bzw. Alternativenergieförderungen Land Kärnten

Auch das Land Kärnten fördert den Ausstieg aus fossilen Heiz­sys­temen. Förde­rungen für Private können zum Beispiel über das Impuls­pro­gramm „Raus aus fossilen Brenn­stoffen“ bean­tragt werden. Die Förde­rungs­höhe beträgt dabei bis zu € 6.000,–. Betriebe, sons­tige unter­neh­me­risch tätige Orga­ni­sa­tionen (auch Privat­zim­mer­ver­mieter), öffent­liche Einrich­tungen, Land­wirte (sofern keine anderen Landes­för­de­rungen möglich sind) oder gemein­nüt­zige Vereine erhalten bei der Alter­na­tiv­ener­gie­för­de­rung eine Unter­stüt­zung.

Weitere Infor­ma­tionen hier

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